Krankmeldung

Informieren Sie die Schule telefonisch bis 8.00 Uhr, wenn Ihr Kind erkrankt ist. Sie können auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Eine Krankmeldung per Mail können wir leider nicht akzeptieren. Sollten Sie Ihr Kind nicht telefonisch abgemeldet haben, gilt Ihr Kind für uns als unentschuldigt fehlend, selbst bei anschließend vorgelegter Entschuldigung.

Bitte denken Sie auch gegebenenfalls an die Essensabmeldung. Bei Rückkehr sollte Ihr Kind eine schriftliche Entschuldigung über die Zeit und den Grund des Fehlens abgeben. Bis zu zehn Tagen können Sie als Eltern Ihr Kind mit einem triftigen Grund entschuldigen. Den Pädagogen bleibt das Recht vorbehalten ein ärztliches Attest einzufordern. Die Verantwortung für das Nachholen der Unterrichtsversäumnisse, liegt beim Schüler.

(gemäß Thüringer Schulordnung, Zweiter Teil, Erster Abschnitt, §5 und §105)

Arzttermine

Bitte legen Sie Termine in die unterrichtsfreie Zeit.

Belehrung zum Infektionsschutz

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Infektionsschutz und zu meldepflichtigen Krankheiten.

Beurlaubung vom Unterricht

§7 Thüringer Schulordnung

(1) Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern beurlaubt werden.

Beachten Sie: Urlaubsfahrten während der Schulzeit sind keine dringenden Ausnahmefälle!

In Ausnahmefällen kann auf religiöse Bedürfnisse Rücksicht genommen werden.

Kopfläuse

Im folgenden Dokument finden Sie alle Informationen zum Umgang mit Kopfläusen.

Smartwatches

Das Tragen von Kinderuhren mit integriertem Handy (Smartwatches) in der Schule ist verboten.

Zuspätkommen

Wir bitten Sie darum, dass Ihr Kind pünktlich 7.45 Uhr in der Schule ist, um sich angemessen auf den Unterricht vorbereiten zu können. Sollte Ihr Kind nicht pünktlich zum Unterricht erscheinen können, bitten wir Sie um eine telefonische Ankündigung des Zuspätkommen. Sollte diese nicht erfolgt sein, gilt dies als unentschuldigtes Fehlen.